- Anfrage 22.08.2011 Feuerwehrgelände-AW |
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22.08.2011 Thema: Gelände alte Feuerwehrhäuser Da zwischenzeitlich die drei Feuerwehrhäuser abgerissen wurden, fragen wir den Magistrat:
Antwort: Einnahmen aus dem Verkauf der Feuerwehrhaus-Grundstücke waren bisher nicht Bestandteil eines Haushaltsplanes. Auch waren solche Einnahmen nicht zur Finanzierung der neuen Feuerwehrhäuser eingeplant. Lediglich das Grundstück in Hainhausen, August-Neuhäusel-Str. 23, wird auf der Internetseite der Stadt im Bereich Wirtschaft / Immobilien (unter http://ftp.rodgau.de/Immobilien/default%20Immo.htm) zum Verkauf und der Neubebauung mit einem kombinierten Wohn-und Geschäftshaus angeboten. Parallel dazu hat der Fachdienst 2 die Aufgabe übernommen, im Einvernehmen und in Verhandlungen mit den Anliegern der August-Neuhäusel-Straße nach Lösungen zu suchen um unter Einbeziehung des städtischen Grundstücks für eine mögliche Aufwertung des Ortskernbereichs von Hainhausen zu sorgen. Ein Bebauungsplan für den Kernbereich von Hainhausen besteht nicht. Für das ehemalige Feuerwehrhaus-Grundstück in Nieder-Roden, Friedensstraße 4-6, liegt derzeit das Bauinteresse eines Investors für den Bau von barrierefreien Wohnungen vor. Die Art und Weise sowie der Umfang einer Neubebauung befinden sich derzeit in Verhandlung mit dem Interessenten. Für den Standort besteht derzeit kein Bebauungsplan. Je nach Umfang der Neubebauung kann u. U. die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig werden. Ansonsten wäre gemäß § 34 BauGB auf dem ca. 1200 m² großen Gelände nur die Bebauung z.B. mit drei 2-Familienhäusern in offener Bauweise entsprechend der Umgebungsbebauung zulässig. Für den Standort des ehemaligen Feuerwehrhauses Jügesheim, Ostring 25, liegen derzeit keine konkreten Planabsichten zum Verkauf vor - die Grundfläche ist als provisorischer Parkplatz hergerichtet. Bekanntlich gab es im Vorfeld der Fusionspläne von TGS und TGM/SV Jügesheim das Interesse, dort eine Mehrzweckhalle bauen zu wollen. Nach dem Scheitern der Fusion gab es dazu keine Interessensbekundung mehr. Im gültigen Bebauungsplan J 33 ist der bei Aufstellung schon vorhanden gewesene Bestand als Grundstück (ca. 660 m²) für das Feuerwehrhaus festgeschrieben worden. Gleichermaßen ist der mittlere Bereich des Grundstücks für die Nutzung als öffentlicher Parkplatz im Bebauungsplan bezeichnet. Andere bauliche Nutzungen wären nur bei Änderung des Bebauungsplans bzw. soweit nach Art und Umfang des Vorhabens vertretbar, im Wege der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen denkbar. Schüßler |