- Anfrage 22.08.2011 Rodaumahd-AW |
22.08.2011 Thema: Mahd an der Rodau In der Presse war zu lesen, dass einige Anwohner der Rodau in der Vordergasse verärgert über das Handeln der Stadt waren. Daher fragen wir den Magistrat:
Antwort: Es handelt sich hier um städtische Liegenschaften, somit sind die Flächen an der Rodau im Besitz der Stadt Rodgau. Zuständig ist hier die Tiefbauabteilung. Das Mähen der Ränder in diesem Bereich an der Rodau wurde bereits von der Tiefbauabteilung beauftragt. Das freiwillige Mähen im öffentlichen Bereich an der Rodau wurde nicht untersagt. Im Gegenteil, wenn dies fachlich durchgeführt wird, ist dies etwas positives für die Allgemeinheit. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. Juni 2012 um 18:55 Uhr |