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- Anfrage 22.08.2011 Rodaumahd-AW PDF Drucken E-Mail

22.08.2011

Thema: Mahd an der Rodau

In der Presse war zu lesen, dass einige Anwohner der Rodau in der Vordergasse verärgert über das Handeln der Stadt waren. Daher fragen wir den Magistrat:

  1. Wer ist Besitzer der Flächen an der Rodgau (ehemals Trampelpfad) ?
  2. Wer ist für die Mahd des Bachbettes in diesem Bereich zuständig?
  3. Hat sich die Zuständigkeit für die o.g. Flächen in den letzten Jahren geändert?
    Wenn ja, wie?
  4. Wurde den Anwohnern untersagt, die Fläche vor ihrem Grundstück (ehemaliger Trampelpfad) zu mähen?
     Wenn ja, aufgrund welcher Rechtslage?

Antwort:

Es handelt sich hier um städtische Liegenschaften, somit sind die Flächen
an der Rodau im Besitz der Stadt Rodgau.
Zuständig ist hier die Tiefbauabteilung.

Das Mähen der Ränder in diesem Bereich an der Rodau wurde bereits von der
Tiefbauabteilung beauftragt.

Das freiwillige Mähen im öffentlichen Bereich an der Rodau wurde nicht
untersagt. Im Gegenteil, wenn dies fachlich durchgeführt wird, ist dies
etwas positives für die Allgemeinheit.
    Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. Juni 2012 um 18:55 Uhr