Termine

Stadzverordnetenversammlung
Beginn: 09.12.2024, 19:30
Ort: Plenarsaal
Das Plenum tagt


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Das Parlament

Im 5-Jahres-Rhythmus wählen die Rodgauer Bürger ein neues Stadtparlament und alle 6 Jahre direkt einen neuen Bürgermeister. Das Stadtparlament, die Stadtverordnetenversammlung, ist mit 45 Mitgliedern eine Vertretung der Bürger und ein Spiegelbild der politischen Landschaft der Stadt.

Die verschiedenen Richtungen formieren sich in Fraktionen, die sich wiederum zu Mehrheiten zusammenfinden und Kooperationen oder Koalitionen bilden. Um die Arbeit und Sitzungsdauer in den Stadtverordnetenversammlungen zu reduzieren, richtet die Versammlung Ausschüsse ein. In diesen Ausschüssen wird intensiv informiert, diskutiert und debattiert. Zu den Aufgaben des Parlamentes gehört es, die Haushalte zu beschließen und die Verwendung dieser Gelder zu überprüfen. Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Verwaltung. Diese Aufgaben kann jeder Abgeordnete durch das Stellen von Anträgen oder Anfragen nachkommen.Der Magistrat besteht derzeit aus acht Personen. Neben dem Bürgermeister (Sprecher und Vorsitzender) aus den zwei hauptamtlichen Stadträten, sowie sechs ehrenamtlichen Stadträten/innen, die bis auf den Bürgermeister vom Parlament gewählt wurden. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde, also die ,,Exekutive" der Stadt. Er erledigt die laufende Verwaltung, indem er eigene Beschlüsse und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie Bundes- und Landesgesetze durch die Verwaltung ausführen lässt.Dem Magistrat untersteht die gesamte Stadtverwaltung mit allen Ämtern. Er vertritt die Stadt nach außen und ist zuständig für Anstellung, Beförderung und Entlassung der städtischen Bediensteten. Eine wichtige Aufgabe des Magistrats ist es, die personellen, finanziellen und konzeptionellen Mittel bereit zu halten, die erforderlich sind, um die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen.Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Magistrats vor und erledigt laufende Verwaltungsangelegenheiten. Er ist Sprecher und Vorsitzender des Magistrats und vertritt die Stadt nach außen. Ferner ist der Bürgermeister Disziplinarvorgesetzter der Stadtverwaltung.