Offener Brief |
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, wir als Fraktion haben ein Problem und wir hoffen, dass Sie uns helfen können. Zum wiederholten Mal werden Anfragen unserer Fraktion nicht GO-konform durch den Magistrat beantwortet. Es geht derzeit um die Anfrage vom 07.06.2013“ Kommunale Biogasanlage“. Trotz des einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung die Frist für die Beantwortung von Anfragen auf 30 Tage zu verlängern, werden diese bewusst oder Mangels Möglichkeiten immer noch nicht termingerecht oder per satzungsgemäßen Zwischenbericht beantwortet. Wir haben geglaubt, dass eine Geschäftsordnung die Zusammenfassung aller Verfahrensregelungen ist, an die sich alle Beteiligten zu halten haben. Zu ihren Aufgaben gehört es laut §6 der GO auf die Einhaltung der Fristen zu achten. Nun wird vom Magistrat diese Geschäftsordnung einfach missachtet. Die ZmB – Fraktion sieht darin eine Einschränkung der Rechte der Stadtverordneten durch den Magistrat. Wir fordern Sie als Stadtverordnetenvorsteher daher auf, uns als unser Vertreter zu diesen Rechten laut GO zu verhelfen, was ja zu Ihren Aufgaben laut GO §6 (3) e und g gehört. Ferner stellt sich die Frage, inwieweit unsere GO überhaupt noch verbindlich ist. Haben somit die Antragsfristen noch eine Bedeutung ? Wer entscheidet darüber ? Da wir uns alle der HGO und unsere GO verpflichtet haben, sollten wir auch danach handeln. Wir bitten Sie um kurzfristige Stellungnahme und Abstellung der misslichen Situation. Wie immer stehen wir für ein offenes Gespräch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Horst Böhm Fraktionsvorsitzender |