Rede Norbert Löw - FNP - DS 219/2014 |
- Eine Zustimmung des Stadtverordnetenversammlung zu einer bereits abgegebenen Stellungnahme des Magistrats gemäß einer Anlage Zu a Ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme des Magistrats ist hier das Festhalten an den vorgeschlagenen Vorrangflächen für Windenergie. Obwohl für die ,von der Stadt vorgeschlagenen, Standorte zur Zeit kein standortspezifisches Wind und Ertragsgutachten vorliegt, was den benannten Anforderungen (5,50m/sec zu geforderten 5,75 m/sec ) genügt, fordert die Stadt Rodgau die von ihr vorgeschlagenen „Vorrangflächen für Windenergie“ weiterhin ein. Sie behält sich sogar weiter vor, eventuell noch weitere Forderungen zur Aufnahme von konkreten Windenergie-Vorrangflächen einzubringen. Dies könnte z.B. aufgrund einer Änderung der vorgegebenen Kriterien oder bei Vorliegen ausreichender Wind-und Ertragsgutachten in Verbindung mit einer konkreten Investitionsplanung „-Nachtigall ich hör Dir“- geschehen. Um was geht es denn. Wir haben für Rodgau im „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ mehrere Standorte für Windkrafträder ausgewiesen. Standorte mit errechneten Windgeschwindigkeiten von 5,50m/sec und wir hatten jemanden gefunden, der hier an einem Standort Richtung Froschhausen möglicherweise 2 Windräder auf der dort geplanten Vorrangstelle bauen oder den Bau vermitteln wollte. Dies ist uns durch eine Änderung im übergeordneten Landesentwicklungsplan gekippt worden, der Windgeschwindigkeiten von mindesten 5,75 m/sec und mindesten 3 zusammenhängende Produktionsanlagen (Windräder) fordert. Jetzt frage ich mich, warum wir unbedingt nachweisen wollen, dass Windräder sich auch ohne bzw. mit ganz wenig Wind drehen? Wenn ich u.a. im Schreiben des Magistrats an den Regionalverband auf der Seite 3 lese, „ die Wirtschaftlichkeit beginnt nach Literaturangaben und dem derzeitigen Stand der Technik ab 5m/sec „ Da sehe ich doch direkt das Milchmädchen mit seinem Blechkännchen vor mir. Wir befinden uns bei der Windkraft in einem hochsubventionierten Bereich und die Wirtschaftlichkeit ist ausschließlich erst nach !!!! und nicht vor der Subvention gegeben.!!!!! 21,1 % des derzeitigen Strompreises zahlen wir –hier alle- als EEG-Umlage plus 7,13 % Ökostromsteuer. Wenn ich in letzter Zeit von Rheingau/Taunusgemeinden lese, die im Gegensatz zu Rodgau, nun wirklich genügend Wind vor der Tür haben und sehe , wie schwer sich dort die Verantwortlichen tun, Windkraftanlagen ihren Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, da frage ich mich , wie wir unsren Bürgerinnen und Bürgern klar machen, warum es uns so wichtig ist, entgegen dem Regionalen Flächennutzungsplane, einen Investor in die Lage zu versetzen , uns Anlagen hinzustellen, die an anderen Stellen des Landes, mit mehr Wind bedeutend mehr Nutzen bringen und hier nur dank St. Subventionius wenig bis gar nix zur Rettung des Erdenklimas beitragen. Allerdings werden diese Windräder durch ihre Höhe bis weit in Spessart, Odenwald und Wetterau hinein von der Weitsicht Rodgauer Politiker zeugen. ZmB lehnt die Stellungnahme unter Punkt b ab…
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