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Engagement statt Krawall ?
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Engagement statt Krawall ?

Um über die Aktivitäten des Magistrats für den  „Erhalt der Notdienstzentrale“ etwas zu erfahren, hat die ZmB-Fraktion eine parlamentarische Anfrage an den Magistrat / Stadtverordnetenvorsteher zur Ausführung des einstimmigen StVV-Beschlusses (DS 208.2/2014) gestellt.

Bei dem OP-Interview mit dem 1. StR. Michael Schüssler hat sich dieser sehr unüberlegt zu diesem Sachverhalt geäußert.

„Die KV habe es versäumt bei den Patienten um Verständnis für den Umbau der ärztlichen  Bereitschaftsdienste zu werben und ihm sei unverständlich, wie man ein so sensibles Thema kommunikativ so in den Sand setzen kann“.

Bedeutet dies, dass Herr Schüssler den Abbau notärztlicher Versorgung in Rodgau lediglich als ein Kommunikationsproblem sieht ?

Im Umkehrschluss bedeutet das: „Hätte man besser kommuniziert, wäre den Rodgauern auch klar, dass sie eine notärztliche Versorgung vor Ort überhaupt nicht benötigen.“

Der Magistratssprecher sollte sich nicht den Kopf der KV zerbrechen , sondern die Intension der StVV vehement vertreten und sich den Interessen der ca. 45000 potentiellen Patienten in seiner Stadt verpflichtet fühlen. Dass ein kämpferisches Auftreten der KV gegenüber Erfolg haben kann, zeigt das Beispiel des Neu Isenburger Bürgermeisters Herbert Hunkel, der bei der KV eine Sonderregelung für die NDZ seiner Stadt erreicht hat.

Noch seltsamer erscheint in diesem Artikel das Demokratieverständnis von Herr Schüssler, der die mehr als berechtigten Proteste im Rahmen einer Demonstration, die immerhin ca. 250 Menschen „auf die Beine“ gebracht hat,   - als „Krawall“ bezeichnet hat. Die Wahrnehmung eines Grundrechts, bei der weder Ordnungspolizei nochr Polizei für den Schutz der Demonstranten oder der Güter der anderen Bürger notwendig war, also diese Bürger indirekt als Krawallmacher zu bezeichnen ist aus dem Mund des Magistratssprechers nicht akzeptabel.

ZmB sieht insgesamt das Engagement der Stadtregierung bezgl. der ärztlichen Versorgung  als mangelhaft an (siehe MKZ oder Notdienstzentrale). Der Service der ärztlichen Versorgung scheint, weil keine ordinäre Aufgabe der Stadt, eine sehr geringere Priorität zu haben. Die Tatsache, dass seit Jahren kein Augenarzt in der größten Stadt des Kreises niedergelassen ist, die hausärztliche Versorgung aus Altersgründen einiger Hausärzte voraussichtlich abnimmt und nun vielleicht die Notdienstversorgung zugemacht wird, ist für unsere Stadt nicht hinnehmbar.

Um die bisherigen Aktivitäten des Magistrats für Bürger/Innen transparent darzustellen, hat ZmB die u.g. Anfrage an den Magistrat gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig die Resolution zum Erhalt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (DS 208.2/2014) im März diesen Jahres beschlossen.

 

  1. Wie, wann und von wem wurde die KV von der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung, den ärztlichen Bereitschaftsdienst im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten, in Kenntnis gesetzt ?

  2. Die Unterstützung des Offenen Briefes der Bürgermeisterdienstversammlung an die KV ist wie, wann und von wem der KV bekanntgegeben worden ?

  3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte den Magistrat mit der KV Gespräche zu führen. Wann hat der Magistrat mit welchem Erfolg mit der KV welche Gespräche geführt ?

 

Wie danken für die Beantwortung.