- Antrag 22.09.2014 Jährlicher Datenschutzbericht |
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Jährlicher Datenschutzbericht Beschluss: Die StVV beschließt die Vorlage eines jährlich zu erstellenden Berichtes der/des Datenschutzbeauftragten der Stadt Rodgau. Der Datenschutzbericht sollte dabei folgende Struktur aufweisen:
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1. Eine grundsätzlich zweigeteilte Gliederung in die Bereiche Datenschutz a.) für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, sowie der von der Stadt im Beteiligungsbericht aufgeführten Unternehmen. b.) für die vorliegenden Daten der Bürger Rodgaus, die im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung benötigt und verwaltet werden. 2. Der Datenschutzbericht sollte ferner beinhalten: a.) Die grobe Auflistung der verwalteten Datenbestände, deren Struktur und den Nachweis, warum diese Daten erhoben und benötigt werden. b.) Die Bestandsaufnahme der IST Situation zum Schutze dieser Datenbestände und die Erkennung von Schwachstellen, der zurzeit geltenden Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherung gegen nicht legitimierten Zugriff. Der Bericht sollte ferner darüber Aufschluss geben, wo und wie elektronische Daten in Rodgau gesichert werden, ob und wie alte Daten vernichtet werden und ob es ein Sicherungs- und Wiederherstellungskonzept in Verbindung mit protokollierten und abgestuften Zugangsberechtigungen zu den Datensätzen gibt. c.) Die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Datenschutzes mit Angabe von Kosten, Zeithorizonten und Plandaten zur Umsetzung. d.) Die jährliche Validierung der unter c.) getroffenen Maßnahmen e.) Im Falle der "Bürgerdaten" sollte der Bericht ebenfalls Auskunft über die Anzahl und Art der elektronischen Melderegister-Datenabrufe von Nicht-Behörden enthalten (Parteien, Organisationen, gewerbliche Auskünfte ...) f.) Eine Berichterstattung über die Umsetzung, der von Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten gegebenen Empfehlungen. g.) Der Bericht soll auf der Webseite der Stadt veröffentlicht werden.
Begründung: Durch die in den letzten Jahren massive Einführung der elektronischen Datenspeicherung, wird die "sichere Handhabung" von personenbezogenen Datensätzen für Kommunen zum Schutze der Betroffenen immer wichtiger. Durch das vom Bundesverfassungsgericht festgestellten "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" des Einzelnen, wird auch eine Berichterstattung darüber, welche Daten erhoben werden und wie damit umzugehen ist, für die Kommunen in Ihrer Doppelfunktion "als Arbeitgeber einer Behörde" und als "Dienstleister am Bürger" immer wichtiger. Pannen beim Datenschutz, wie auch zuletzt in unserer Region (Email in Hanau etc.) vorgekommen, sollen mittels adäquater Vorsorgemaßnahmen zukünftig vermieden werden.
(angelehnt an den sachlich und inhaltlich guten Antrag der FDP - Würselen) |