Rede Norbert Löw - W 25 Aufhebung Veränderungssperre |
Am 09.12.2013 wurde mit der Mehrheit von 24-18 Stimmen von der Kooperation eine Veränderungssperre für o.a. Gebiet durchgesetzt. Es handelt sich hier um ein Gebiet, was die Stadt gerne für ihre Biopunktbilanz über die HLG gekauft hätte. Im Bieterverfahren hat sich jedoch ein Weiskirchener Landwirt durchgesetzt, der u.a. dort auch eine Biogasanlage bauen wollte. Da die Stadt unbedingt ihre „dringend naturschutzfachlichen Ausgleichmöglichkeiten „ exakt in diesem Gebiet um die ehemalige Station des „Hessischen Rundfunks“ sah, wurde ein Beschluss zur Veränderungssperre durch die Kooperation für dieses Gebiet gefasst. In der damaligen Drucksache 175/2013 wurde ein Gutachten des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht, Joachim Krumb, zitiert , welches alleine an drei verschiedenen Textstellen auf den Knüppel einer möglichen Enteignung des Besitzers hinwies. Als ich dies -hier -an dieser Stelle angesprochen habe, gab es einen Aufschrei hier unter der Kooperation. Motto : Niemand hat die Absicht…………. Nein: So der Kollege Heino Reckließ, wir machen erst mal die Veränderungssperre und werden uns danach mit dem Besitzer vernünftig unterhalten und zu eine tragbaren Lösung kommen. Jetzt, nach 10 Monaten und „Herr Reckließ“ vernünftigen Unterhaltungen liegt die „Eier legende Wollmilchsau „ in der Drucksache 240/2014 vor. 1. Im vorgenannten Gebiet werden 2,5 Millionen Ökopunkte generiert. Also genau das, was man auf der Seite der 4er Kooperation wollte, sonst nix. 2. Der Grundstücksbesitzer verpflichtet sich zum Verkauf diese Punkte an eine Firma, die in Rodgau-Dudenhofen eine Teststrecke für Autos betreibt und diese kräftig erweitert. Diesem Ausbau haben übrigens hier alle zugestimmt, obwohl sie mit erheblichen Eingriffen in die Natur verbunden ist. 3. Der Grundstückbesitzer stellt ein Junktim zwischen Ökopunkten, bzw. geltendem Rahmenvertrag und der Genehmigung seiner gewünschten Biogasanlage her. Soweit , so gut. Bis hierher scheint dies für uns von ZmB in Ordnung und durchaus zustimmfähig. Doch irgend jemandem aus der Kooperation muß aufgefallen sein, dass es die „Eier legende Wollmilchsau“ gar nicht gibt. Und daher hat man den Antrag 240/1 angefügt. 240/1 sagt: Die Bekanntmachung der o.g. Satzung erfolgt erst, wenn der Grundstücksbesitzer ,- ich sags mit meinen Worten -einen wasserdichten Vertrag über den Verkauf von 2,5 Mio. Ökopunkten, das entsprechende Gebiet betreffend , vorlegt. Das heißt: 1. Die 4er Kooperation scheint davon auszugehen, dass der Grundstücksbesitzer ohne den Zusatz aus 240/1 unsere Stadt über den Tisch zieht. 2. Die 4er Kooperation scheint auch dem Testgelände- Betreiber, dem wir in Sachen Erweiterung weit entgegen gekommen sind ,nicht zu trauen. 3. Ist die Einfügung von 240/1 eine Klatsche für unseren Bürgermeister bzw. den Magistrat, der doch sicherlich in Kenntnis des Rahmenvertrages zwischen Herrn Wolf und der Fa. Adam Opel AG ,die Vorlage 240/2014 erarbeitet hat. Oder sieht man 4. den Belzebub in der zwingend zu verhindernden Biogasanlage, von der unser Bürgermeister in der Vorlage vom Fachbereich Stadtplanung & Umwelt vom 28.01. 2014 zum Betreff : Genehmigungsverfahren nach BlmSchG Biogasanlage in Weiskirchen, Außerhalb 13,Flur 8 auf der Seite 2 letzter Absatz schreibt: Das Bauvorhaben (er meint hier eine Biogasanlage) ist auch ohne Rücksicht auf die Veränderungssperre , nicht genehmigungsfähig. Der geneigte Zuhörer wird jetzt sagen: Ganz schee dorschenanner. Mit Verlaub, mir geht es genau so. Zmb wird wie folgt abstimmen:
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