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Rede Horst Böhm - Datenschutzbericht
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Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste

Durch das vom Bundesverfassungsgericht bereits 1983 festgestellte „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ des Einzelnen, welches seinerzeit schon in den Rang eines Grundrechtes erhoben wurde, wird in der Folge auch ein Konzept und eine Berichterstattung darüber, welche Daten von einem Menschen erhoben wurden und wie mit diesen Daten umgegangen worden ist, immer wichtiger.

Denn Datenschutz ist der Schutz des Menschen und seiner persönlichen Daten vor Missbrauch, also nicht Schutz der Daten, sondern Schutz des Persönlichkeitsrechtes. Auch für die Stadt Rodgau in doppelter Funktion als Dienstleister für die Einwohner und als Arbeitgeber ist dies wichtig für Selbstverständnis und Außendarstellung oder für das Image der Stadt. Durch die intensive Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten bekommt eine sichere Handhabung dieser Daten für die Stadt Rodgau als Kommune eine zunehmende Bedeutung. Diese Datensicherheit ist der Schutz aller Daten einer Behörde vor unbefugten und unberechtigten Zugriffen. Pannen beim Datenschutz müssen transparent aufgearbeitet werden. Zukünftigen Fehlern soll soweit wie möglich durch passende Maßnahmen vorgebeugt werden.

Die Verpflichtung für die Stadt Rodgau  ein Sicherheitskonzept zu erstellen, ergibt sich nicht nur aus dem Hessischen Datenschutzgesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch das Sozialgesetzbuch und das Telekommunikationsgesetz enthalten diese Verpflichtung.

Es sind ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Recht des Einzelnen auf  informationelle Selbstbestimmung durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten. Ein jährlicher kommunaler Bericht über die Umsetzung dieses Sicherheitskonzeptes und aufgetretene Lücken und Verfehlungen ist nur die logische Folge daraus. Durch den zunehmenden Einsatz der Informationstechnik und die daraus resultierende Abhängigkeit bei der Datenverarbeitung können Bedrohungen für städtische Behörden und Gesellschaften entstehen. Neben dem Verlust der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität persönlicher, vertraulicher und weiterer sensitiver Informationen durch IT-Fehlfunktionen oder menschliches Fehlverhalten (bewusst oder unbewusst) kann das ganze System Ziel von Angriffen sein (von innen und außen).

Wie uns Herr Schüßler im Finanzausschuss versicherte werden ja alle Maßnahmen zum Datenschutz in der Verwaltung nach Recht und Gesetz ausgeführt. Es ist aus meiner Sicht daher nicht zu verstehen, warum es der Verwaltung Schwierigkeiten bereiten sollte einem kurzen Bericht dem Parlament zu diesem Thema jährlich vorzulegen. Auch sollte der Datenschutz nicht hinter Umwelt und Bildung zurückstehen, für die es ja auch Berichte gibt.

Auch wir sehen es wie Herr Schüßler Pannen kommen überall vor, wo Menschen arbeiten. Es kann selbst bei optimaler Beachtung aller Datenschutzbestimmungen nicht ausgeschlossen werden, dass durch zufälliges oder unbewusstes Handeln diese Bestimmungen verletzt werden. Wichtig ist dann der transparente Umgang mit diesen Pannen, um das Vertrauen der Einwohner in „ihre“ Verwaltung weiter zu festigen. Die Stadt hat hier eine Bringschuld gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern.

Ein öffentlichkeitswirksam vorgestellter jährlicher Datenschutzbericht für die Stadt Rodgau ist geeignet die Sensibilität in diesem Bereich bei allen Beteiligten zu erhöhen. Hierbei spielen die Einwohner der Stadt Rodgau eine wichtige Rolle. Sie können bei etwaigen Verstößen wichtige Hinweisgeber sein. Es ist davon auszugehen, dass sich die Einwohner fast ausschließlich bei Betroffenheit in datenschutzrechtlichen Fragestellungen an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Rodgau als Ersteller und Herausgeber eines Datenschutzberichtes wenden. Dann aber sind sie hilfreich für diesen und das gesamte Verwaltungshandeln in Sachen Datenschutz insbesondere für die Zukunft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir bitten um Zustimmung für unseren Antrag.

 

 

Horst Böhm