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Impressionen

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Rede Norbert Löw - Verkauf des Eugen-Roth-Str.-Grundstücks
Roth-str

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste

Die Drucksache 251/2014 bezieht sich auf den Verkauf eines Gründstücks in der Eugen-Roth-Straße in Jügesheim.

Dem Verkauf dieses Grundstücks zur Bebauung liegt das am 05.12.2011 auch mit den Stimmen von Zmb verabschiedete Spielplatzentwicklungskonzept zu Grunde.

Nach diesem Konzept sollen, verkürzt gesagt, insgesamt 12 Grundstücke in allen 5 Stadtteilen, die bisher als Spielplätze ausgewiesen sind,  jedoch nicht weiter als solche benötigt werden, verkauft werden, um mit 50 Prozent des Erlöses bestehende und genutzte Spielplätze aufzuwerten.

Zur zögernden CDU Fraktion  sagte damals der Kollege Reckließ das Spielplatzkonzept betreffend: .

„Es macht an dieser Stelle keinen Sinn, jedes einzelne Grundstück hier zu betrachten und darüber zu diskutieren.  In der Stadtverordnetenversammlung wird dann ohnehin Stück für Stück zu jedem Grundstück gesondert entschieden“

Gesagt getan.

Zuerst ging es um  3 Grundstücke in Niederroden.

Am 25.02.2012 wurde hier unter Bebauungsplan  Niederroden  Nr. 19.2  „Forschheimer See „  der 2. Änderungsplan…. verabschiedet. Auch hier haben wir von ZmB  zugestimmt.

Anders am 10.12.2013. Hier ging es um den Bebauungsplan Jügesheim Nr. J 26.1 „Eugen-Roth- Straße“ Der Kollege Hackel hat auf die eingeschränkten Spielmöglichkeiten von Kindern  an dem Spielplatz der Wilhelm-Buschschule und auf das insgesamt total überbaute Areal  im J26 hingewiesen, sowie die Bedeutung dieser Freifläche für die Anwohner erklärt.

Wir haben es abgelehnt einen der letzten grünen Plätze im J 26 zu bebauen. Übrigens sah dies der Zukunftsrat genau so.

Am 11.03.2014 wurde unter der Drucksache 216/2014 aufgrund eingegangener Stellungnahmen ein geänderter Entwurf eingebracht. Da auch dieser von einer Bebauung aus ging haben wir ihn ebenfalls abgelehnt.

Und jetzt liegt uns die Vorlage 251/2014 vor. Es geht jetzt um den Verkauf des Grundstücks zur Bebauung. Einen Vorgang, den wir in verschiedene Stadien bereits    2 x mit ausführlicher Begründung des Kollegen Hackel abgelehnt haben.

So haben wir auch vor 3 Wochen den 251  als  Eilantrag abgelehnt.

Dass die Kooperation vor diesem Hintergrund in der OP-  ZmB vorwirft, aus so etwas wie „klammheimlicher Freude“ heraus, sie, die altruistische   Kooperation zum Schaden der Stadt –wenn auch nur kurzfristig- am gut sein für die Stadt   zu hindern, muß bei dieser Vorgeschichte doch sehr verwundern.

Noch mehr verwundert uns die Formulierung vom „schäbigen Sieg“. Es mögen ja die  anstehenden Wahlen bei dem einen oder anderen für eine gewisse Nervosität sorgen.

Aber mal ehrlich: „Habt ihrs net e bissje kleiner?“

Wenn man ja wüsste , wer unter den 4ern   die linguistische Deutungshoheit hat , wüßt man ja wenigstens, wenn man fragen könnte, ob Dinge  nun  als  „schäbig „oder „glorreich“ einzuschätzen sind und könnte entsprechend abstimmen.

Die Drucksache 251/2014 lehnt wir von ZmB ab.