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- Anfrage 09.12.2014 Datenschutz - Zeiterfassung - AW
Anfr-DS05

Wir bitten den Magistrat um die Beantwortung folgender Anfrage nach § 29 unserer GO:

In der Verwaltung wird das Zeiterfassungssystem ASES eingesetzt.

  1. Wird über diese Software auch das Türschließsystem erfasst ?
  2. Wenn ja, wie lange werden diese Daten gespeichert ?
  3. Sind die Daten der Stadtverordneten ebenfalls in diesem System gespeichert?
  4. Besteht für die Zeiterfassung eine Vereinbarung zwischen Personalrat und Magistrat ?
  5. ASES ist eine Software von der Firma ATOS. Diese bietet eine Reihe von Zusatzmodulen an. Welche finden in der Verwaltung Anwendung ?
  6. Laut Verfahrensverzeichnis werden die Daten 3-5 Jahre aufbewahrt. Auf welcher rechtlichen Basis werden die Daten so lange gespeichert ?

>>> Hier die Antwort !