Die Stadtverordnetenversammlung hat mehrere Möglichkeiten die eigenen Kosten zu reduzieren.
Eine Möglichkeit wäre die Reduzierung der Sitzungsgelder. Einen diesbezüglichen Antrag hatte ZmB im März diesen Jahres gestellt, er fand jedoch keine Mehrheit im Parlament.
Wie wir damals schon betonten, sollte diese Reduzierung nicht die im Ehrenamt zur Verfügung gestellte Freizeit und Tätigkeit bewerten, sondern lediglich ein symbolischer und solidarischer Akt gegenüber der Bürgerinnen und Bürgern sein, denen derzeit erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zugemutet werden.
Eine weitere Möglichkeit gibt uns der Gesetzgeber im §38 HGO (2) hier stellt er dem Parlament frei die Anzahl der Stadtverordneten zu reduzieren. Es ist daher möglich, wenn die Stadtverordnetenversammlung es mit Zweidrittel-Mehrheit beschließt, dass nach der nächsten Kommunalwahl nur noch 37 Abgeordnete im Parlament platznehmen.
Dieses Thema wurde und wird in vielen anderen Parlamenten und von den Wählern diskutiert, z. Bsp. Ober-Ramstadt, Dietzenbach, Mühlheim u.a. und der Anstoß zu einer Verminderung kommt hier oft direkt von den Bürgern, z. Bsp. in Maintal und Mühlheim. Durch diese Maßnahme könnte sich das Thema der Kandidatenfindung bei den antretenden Gruppierungen bei der nächsten Wahl ein wenig entschärfen. Trotz dieser Reduzierung ändern sich die Mehrheitsverhältnisse, wie sie sich heute in Rodgau darstellen, nicht. Es ist ferner davon auszugehen, dass die Qualität der parlamentarischen Beschlüsse darunter nicht leiden wird.
Unseren Antrag stellen wir zum jetzigen Zeitpunkt, da eine 12-monatige Frist vorgeschrieben ist, um die Reduzierung bei der nächsten Wahl in Kraft treten zu lassen.
ZmB wünscht sich, dass die Parlamentarier diesem symbolischen und solidarischen Akt folgen können und bitten daher um Ihre Zustimmung.
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