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- Anfrage 15.04.2015 Ärztliche Versorgung - AW
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Wir bitten den Magistrat um die Beantwortung folgender parlamentarischen Anfrage:

In der Sozial- und Kulturausschusssitzung vom 30.03.2015 waren Vertreter der hiesigen Ärzteschaft anwesend. Herr Dr. Kremer sagte, dass er dem Magistrat eine 3-jährige Kostenaufstellung der Notdienstzentrale im Rahmen einer Besprechung zum MKZ vor Jahren schon übergeben habe.

  1. Wurde dem Magistrat die Kostenaufstellung übergeben ?
  2. Wenn ja, wann ?
  3. Wenn ja, warum hat der Magistrat die Zahlen nicht dem Parlament übergeben (ggf. in nicht-öffentlicher Sitzung) ?
  4. Ist der Magistrat jetzt bereit diese Kostenaufstellung zu kommunizieren ?
  5. Ein von einigen anwesenden Ärzten vorgeschlagener „Runder Tisch“, bei dem gesundheitspolitische, lokale Themen kommuniziert werden können, wurde nicht weiter erörtert.
    Wie steht der Magistrat zu diesem Vorschlag ?
  6. Hat der Magistrat schon Aktivitäten in diesem Sinne unternommen ?

Wir danken für die Beantwortung.

Antwort:

Zu Frage 1 und 2:

Am 28.03.2011 fand ein Gespräch des Obmanns der Rodgauer Ärzteschaft, Herrn Dr. Kremer und dem hauptamtlichen Magistrat statt. Hierbei ging es um das Ausloten von Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit beim Thema Ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notdienstzentrale. Im Nachgang zu diesem Gespräch wurden Herrn Bürgermeister Hoffmann zu diesem Zwecke Unterlagen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Rodgau/Rödermark/Babenhausen zur Verfügung gestellt, die sich auf die Jahre 2007 bis 2009 beziehen. Aktuellere Zahlen lagen damals noch nicht vor und liegen uns bis heute nicht vor. Gemeinsames Ziel des Gespräches war es damals auszuloten, inwieweit durch kommunale Unterstützung insbesondere der Städte Rodgau, Rödermark, Babenhausen und gegebenenfalls weiterer, eine Unterstützung für den Betrieb der Notdienstzentrale im geplanten Medicum erfolgen kann. Im Raum stand hier, dass die genannten Kommunen mit den Obleuten bzw. der KV eine Vereinbarung zur Übernahme der Miete im Medicum treffen könnten. Hierbei ging es um einen Flächenbedarf der seitens der Ärzteschaft auf 90-100 qm beziffert wurde. Da damals wie heute kein belastbarer Fertigstellungstermin des Medicums absehbar war, ist es zu einer solchen Vereinbarung leider nicht gekommen.

Zu Frage 3:

Das Gespräch und die überlassenen Unterlagen dienten ausschliesslich der Vorbereitung etwaiger Gremienbeschlüsse. Die grundsätzliche Bereitschaft der oben genannten Kommunen zur Zusammenarbeit wurde signalisiert. Da das Vorhaben an den Standort Rodgau/Nieder-Roden und die Realisierung des Medicums gekoppelt war, kam es mangels bisheriger Realisierung zu keiner Gremienbefassung.

Zur Frage 4:

Die Unterlagen wurden dem hauptamtlichen Magistrat vertraulich zur Vorbereitung möglicher Gremienbeschlüsse überlassen und waren nicht zur Veröffentlichung bestimmt; an diese Vereinbarung haben sich die Verantwortlichen aus Datenschutzgründen selbstverständlich gehalten und werden dies auch weiterhin tun. Daten zur Wirtschaftlichkeit eines Betriebes Dritter bitten wir direkt bei den verantwortlichen Obleuten bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung zu erfragen.

Zu Frage 5:

Einem runden Tisch mit der Rodgauer Ärzteschaft steht der Magistrat grundsätzlich sehr aufgeschlossen gegenüber.

An dieser Stelle muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Versorgungsgebiete bei der hausärztlichen Versorgung sich auf sogenannte Mittelbereiche beziehen und bei der allgemeinen fachärztlichen Versorgung der Landkreis die Versorgungsebene abbildet. Dies ist im regionalen Gesundheitsreport 2014 des Hessischen Sozialministeriums nachzulesen. Der Mittelbereich des Landkreises Offenbachs umfasst die Städte Heusenstamm, Rödermark, Rodgau, Dietzenbach und Obertshausen und bildet insofern die Planungsebene der kassenärztlichen Vereinigung Hessen an. Insofern hat jede Veränderung in einer der genannten Kommunen direkte Auswirkungen auf die jeweils anderen Kommunen, da sie sich im selben Planungs- und Zulassungsbereich befinden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Regionale Gesundheitsreport 2014 die Einbindung der jeweiligen Landkreise als Steuerungs- und Unterstützungsebene. Dies entspricht auch der Intension des Hessischen Gesundheitspaktes 2011 bis 2014. Hierzu gibt es den Entwurf einer Fortschreibung,Hessischer Gesundheitspakt 2.0 für die Jahre 2015 bis 2016, welchen wir der Anfrage beigefügt haben. Wir verweisen hier insbesondere auf die Stellungnahme des Städtetages, die den Kommunen eine nachgeordnete Position zuschreibt und fest hält, dass rechtlich relevante Positionen der kommunalen Ebene, hier die Landkreisebene, lediglich bei der Krankenhausversorgung und die Rettungsdienstes gegeben sind. Ziel des Städtetages ist es gerade, dass in den Kommunen nicht die Erwartung genährt wird, dass die Kommunen in kritischen Situationen aushelfen werden, sondern die bewährten Verantwortlichkeiten erhalten bleiben müssen. Hierzu sei verwiesen auf den Entwurfstext auf Seite 8 und 9, der die Landkreise als Initiator von lokalen Gesundheitskonferenzen sieht, wozu es hessenweit auch schon in vielen Fällen gekommen ist. Einen Einstieg der Kommunen durch Ankauf von Arztsitzen oder eigene Einrichtungen wird von den Paktpartnern derzeit nicht gesehen.

Zu Frage 6:

Aufgrund der oben gemachten Ausführungen und der Tatsache, dass sowohl der regionale Gesundheitsreport 2014, wie auch der Entwurf des Gesundheitspaktes die Gestaltungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte sieht, werden wir die Möglichkeit einer regionalen Gesundheitskonferenz oder eines regionalen Dialogforums zur medizinischen Versorgung in der Region als Thema zur nächsten Bürgermeisterdienstversammlung anmelden. Ein Austausch mit der Rodgauer Ärzteschaft findet weiterhin statt.

Michael Schüßler

Erster Stadtrat