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- Anfrage 17.06.2015 Überwachung der Beschlüsse der Stadtverordnetenvers. - AW
StVVorst

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Wir bitten das vorsitzende Mitglied der Stadtverordnetenversammlung lt. § 29 Abs. 1 und  2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung um die Beantwortung folgender Anfrage:

Im § 6 der GO der StVV sind die Aufgaben des vorsitzenden Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung geregelt.

In Abs. 3e wird er verpflichtet die Ausführung der Beschlüsse zu überwachen und in Abs. 3g für die Einhaltung der Fristen Sorge zu tragen.

Wir bitten nun den Stadtverordnetenvorsteher uns darüber Auskunft zu geben,

  • In welcher Form dies geschieht,
  • Inwieweit bei einer terminlichen Vorgabe im Beschluss eine Termin – Überwachung stattfindet,
  • welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bisher noch nicht vollständig umgesetzt wurden (Liste).

Wir danken für die zeitnahe Beantwortung

HIER DIE ANTWORT VON HERRN KAISER (STADTVERORDNETENVORSTEHER)