Rede Otto Melzer - Jahresabschluss 2014 StW |
Aber, einige politische Anmerkungen zur Vorlage 320/2015. Auf Seite 2 der Vorlage heißt es: Die Stadtwerke Rodgau erwirtschafteten im Jahr 2014 einen Jahresüberschuss von 753.263,65 EUR, der sich wie folgt in die einzelnen Spartenergebnisse aufgliedert: Sparten mit Verlust = Friedhöfe 1.800 €, Abfall 79.075 €, Tiefbau -138.984 € Bauhof -189.922 €, Sparten mit Gewinn = (Kostenüberdeckung) Wasserversorgung + 162.733 €. Stadtentwässerung + 1.000.306 €, = Saldo 753.263,65 Durch Vermischung - Saldierung- der Spartenergebnisse hat die Kooperation die Sparten mit Verlust ( Friedhof, Abfallwirtschaft, Tiefbau und Bauhof), subventioniert, was nach der HGO nicht sein soll. Es ist zu lesen: „Die Gebühren können zunächst über das Jahr 2014 hinaus beibehalten werden.“ Was heißt das? Hat die Kooperation die nächste Abzocke schon vorgemerkt? Zitat aus der Vorlage: Eine Nachschusspflicht für die Fehlbeträge besteht seitens der Stadt Rodgau nicht – die Begründung fehlt! Die Einbringungsverträge für die einzelnen Sparten sagen nach meiner Erinnerung etwas anderes. Ganz bestimmt ist der Verlust Bauhof durch die Stadt auszugleichen. Der Bauhof ein Dauerthema, der Bauhof kennt seit Jahren nur Verluste, ein Fass ohne Boden . Der Verlust in 2013 408.000€; jetzt in 2014 wieder Verlust 189.922,86 €, Aufwendungen im Jahr 2014 € 2.755.000 €, 2013 € 2.377.000 € § 121 Abs. 1a HGO „ Der Bauhof ist in besonderer Weise dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu unterwerfen. Der Bauhof bedarf in der Betriebskommission besonderer Aufmerksamkeit: Schon wegen § 53 HGrG sollte in Zukunft verstärkt hinterfragt werden: Verlustursachen, Kalkulation. Variable und Fixkosten ?? Alternative Leistungsangebote unserer heimischen Handwerksbetriebe usw. Noch eine Besonderheit: Das Einzelergebnis Verkehrsbetrieb – Verlust 1.252.000 € Die Dividenden der Maingau Energie GmbH werden in den nächsten Jahren steigen, aber davon werden keine Dividendenanteile zum Nachteil der Bürger an die anderen Sparten verteilt. Sie fließen komplett in den Verkehrsbetrieb! Der Nachschuss der Stadt wird dadurch geringer. Bleibt die Frage: Wie sollte der Überschuss 2014 von 753.263,65 verwandt werden? Jedenfalls nicht den allgemeinen Rücklagen wie in der Vorlage vorgesehen ist. Wir von der ZmB würden, wenn wir eine Mehrheit bekämen, den Spartengewinn der Zweckrücklage zuführen, damit den Bürgern der Gewinn aus Wasser und Abwasser 2014 unmittelbar in die zukünftige Kalkulation Wasser und Abwasser eingeht. Das Saldierungsverbot verbietet eine unzulässige Vermischung aller Gebührensparten. Was sein muss: Eine Mindestrückstellung zum Substanzerhalt des Eigenbetriebs durch eine Eigenkapitalverzinsung von 5% Wasserversorgung EK 1.534.000,00 5%= 76.700 – Gewinn 162.733,83 okay Bauhof EK 600.000,00 5%= 30.000,- Verlust 189.922,86 Stadtentwässerung EK 4.602.000,00 5%= 230.100- Gewinn 1.000.306,88 okay EK der Stadtwerke 6.736.000,00 Zinsen EK Bauhof: Verlust 190.TEuro plus 30 TEuro = Ausgleichsforderung 220TEuro Als besonderer Geschäftsvorfall ist zu erwähnen: der Ankauf der städtischen Beteiligung an der Maingau Energie GmbH durch die Stadtwerke zum 01.01.2014: Kaufpreis 6.212.321,44 Euro Nominalwert 190.400, Euro Das entspricht 8,2746% Anteil am Stammkapital der Maingau Energie GmbH. Was in der Bilanz der Stadt 2014 als Einmaleffekt zu einem verbesserten Ergebnis führt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! Rodgau, 5.10.2015 Otto Melzer
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