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Rede Otto Melzer - Jahresabschluss 2014 StW
ottokl

Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Rodgau

wurde durch WP Gesellschaft PWC geprüft,   und mit einem uneingeschränkten Testat versehen!  (Seite 12)

Wir, die ZmB – Zusammen mit Bürgern  werden den Jahresabschluss absegnen, also zustimmen, dabei unterstellen wir, dass auch die Position allgemeine Rücklagen in sich nach Sparten zweckgebunden aufgeteilt ist. Unsere Zustimmung  auch deshalb, weil wir die großartige Arbeit von Herrn Dipl BW Lindauer damit würdigen wollen.Damit erteilen wir auch der Betriebsleitung der Stadtwerke Entlastung.

Aber, einige politische Anmerkungen zur Vorlage 320/2015.

Auf Seite 2  der Vorlage heißt es:

Die Stadtwerke Rodgau erwirtschafteten im Jahr 2014 einen Jahresüberschuss von 753.263,65 EUR, der sich wie folgt in die einzelnen Spartenergebnisse aufgliedert:

Sparten  mit Verlust =                    
(Kostenunterdeckung)

Friedhöfe   1.800 €,

Abfall        79.075 €,
( 558.571, – 479.469, Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in der Abfallwirtschaft der Jahre 2012 und 2013.)

Tiefbau    -138.984 €

Bauhof    -189.922 €,

Sparten mit Gewinn =

(Kostenüberdeckung)                   

Wasserversorgung      + 162.733 €.

Stadtentwässerung + 1.000.306 €,

= Saldo 753.263,65

Durch Vermischung - Saldierung- der Spartenergebnisse hat die Kooperation die Sparten mit Verlust ( Friedhof, Abfallwirtschaft, Tiefbau und Bauhof), subventioniert, was nach der HGO nicht sein soll. Es ist zu lesen: „Die Gebühren können  zunächst über das Jahr 2014 hinaus beibehalten werden.“

Was heißt das? Hat die Kooperation die nächste Abzocke schon vorgemerkt?

Zitat aus der Vorlage: Eine Nachschusspflicht für die Fehlbeträge besteht seitens der Stadt Rodgau nicht – die Begründung fehlt!

Die Einbringungsverträge für die einzelnen Sparten sagen nach meiner Erinnerung etwas anderes. Ganz bestimmt ist der Verlust Bauhof durch die Stadt auszugleichen. Der Bauhof ein Dauerthema, der Bauhof kennt seit Jahren nur Verluste, ein Fass ohne Boden . Der Verlust in 2013  408.000€;  jetzt in 2014  wieder Verlust 189.922,86 €,

Aufwendungen  im Jahr 2014  € 2.755.000 €, 2013  € 2.377.000 €

§ 121 Abs. 1a HGO „ Der Bauhof ist in besonderer Weise dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu unterwerfen. Der Bauhof bedarf in der Betriebskommission besonderer Aufmerksamkeit:  Schon wegen § 53 HGrG  sollte in Zukunft verstärkt hinterfragt werden:

Verlustursachen, Kalkulation. Variable und Fixkosten ??

Alternative Leistungsangebote unserer heimischen Handwerksbetriebe usw.

Noch eine Besonderheit:

Das Einzelergebnis Verkehrsbetrieb – Verlust 1.252.000 €
Verrechnung Dividende Maingau Energie GmbH 381.000€
verbleiben 871.000€, die die Stadt Rodgau ausgeglichen hat.

Die Dividenden der Maingau Energie GmbH werden in den nächsten Jahren steigen, aber davon werden keine Dividendenanteile zum Nachteil  der Bürger an die anderen Sparten verteilt. Sie fließen komplett in den Verkehrsbetrieb!  Der Nachschuss der Stadt wird dadurch geringer.

Bleibt die Frage:  Wie sollte der Überschuss 2014  von 753.263,65 verwandt werden?
Ausschüttung an die Bürger , d. h. Wasser und Abwassergebühren senken? zweckgebunden den Rücklagen Wasser /Abwasser zuführen.?

Jedenfalls nicht den allgemeinen Rücklagen wie in der Vorlage vorgesehen ist.

Wir von der ZmB würden, wenn wir eine Mehrheit bekämen,  den Spartengewinn der Zweckrücklage zuführen, damit den Bürgern der Gewinn aus Wasser und Abwasser  2014 unmittelbar in die zukünftige Kalkulation Wasser und Abwasser eingeht.

Das Saldierungsverbot verbietet eine unzulässige Vermischung aller Gebührensparten.

Was sein muss:

Eine Mindestrückstellung zum Substanzerhalt des Eigenbetriebs durch eine Eigenkapitalverzinsung von 5%

Wasserversorgung EK 1.534.000,00 5%= 76.700 – Gewinn 162.733,83 okay

Bauhof                      EK   600.000,00 5%= 30.000,-  Verlust  189.922,86

Stadtentwässerung EK 4.602.000,00 5%= 230.100- Gewinn 1.000.306,88 okay

EK der Stadtwerke          6.736.000,00

Zinsen EK Bauhof: Verlust 190.TEuro plus 30 TEuro = Ausgleichsforderung  220TEuro

Als besonderer Geschäftsvorfall ist zu erwähnen:

der Ankauf der städtischen Beteiligung  an der Maingau Energie GmbH durch die Stadtwerke  zum 01.01.2014:

Kaufpreis 6.212.321,44 Euro

Nominalwert 190.400,  Euro

Das entspricht 8,2746% Anteil am Stammkapital der Maingau Energie GmbH.

Was in der Bilanz der Stadt 2014 als Einmaleffekt zu einem verbesserten Ergebnis führt.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

Rodgau, 5.10.2015

Otto Melzer