Rede Norbert Löw - keine Straßenbeiträge |
Wir von ZmB halten diesen mit 24 zu 19 Stimmen gefassten Beschluss, der nach über 20 Monaten ohnehin noch nicht umgesetzt wurde, angesichts der sich abzeichnenden Haushaltslage, für nicht mehr notwendig und werben daher um die Aufhebung des Beschlusse. Die vergangenen defizitären Haushalte wurden nur unter Auflagen der Kommunalaufsicht genehmigt. Zu diesen Auflagen einige Stimmen aus der Kooperation. Am 2.2.2014 bezeichnete beispielsweise der SPD Chef Jürgen Kaiser die Forderung der Kommunalaufsicht, die Kitagebühren wieder einzuführen und eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen, als einen „Anschlag auf die kommunale Selbstverwaltung“ und einen „massiven Eingriff in die Stadtpolitik“. Von Herrn Sahm kann man am 13.10.2014 in der Frankfurter Rundschau nachlesen „ Die allzu rasche Einführung der Straßenbeitragssatzung müssen die Rodgauer Bürger nicht fürchten. Hier drückt die Kooperation trotz wiederholter Mahnung des Landrats nicht aufs Tempo“. Allerdings sagte Herr Sahm auch, dass die Grundsteuer in dieser Wahlperiode nicht über die 400 Punktemarke ansteige. Ganz schön lange, so eine Wahlperiode. Und Ekkehard Wolf schreibt am 02.12.2015 , Jürgen Hoffmann macht keinen Hehl daraus, dass er Straßenbeiträge für ungerecht und systemwidrig hält: „Ich wollte sie nie“ Na , also. Die rechtlichen Anforderungen für eine Straßenbeitragssatzung sind wohl in diesem Falle im § 93 der Hessischen Gemeindeordnung und im Kommunalen Abgabengesetz § 11 (KAG) geregelt. In der HGO heißt es im Absatz 2: Die Gemeinde hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erträge und Einzahlungen.
Nach §11 im KAG sollen Gemeinden für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben. Das heißt, wenn es den politischen Willen in dieser Stadt gibt, eine, wie Bürgermeister Jürgen Hoffmann meint, ungerechte und systemwidrige Straßenbeitragssatzung, die zudem auf einer Soll-Vorschrift beruht nicht einzuführen dann sollten wir dies angesichts eines ausgeglichenen Haushaltes guten Gewissen tun und unsere Stadtverwaltung damit nicht weiter belasten. Übrigens mit dem gleichen guten Gewissen, mit dem sich die Kooperation der Einführungen von Kindergartengebühren standhaft widersetzt. Wobei Kindergartengebühren Bürgerinnen und Bürger nur in einem begrenzten Zeitraum belasten, während eine Straßenbeitragssatzung permanent wirkt. Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag 354/ 2015.
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