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Rede Norbert Löw - keine Straßenbeiträge
NoL-kl

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Kolleginnen und Kollegen,  liebe Gäste

Die  Drucksache 354/2015 bezieht sich auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 31.03.2014, der im Abschnitt II der Vorlage (StV 212/2014) den Magistrat und die Verwaltung beauftragt hat, bis zum 31.12.2014 eine Straßenbeitragssatzung auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Wir von ZmB halten diesen mit 24 zu 19 Stimmen gefassten Beschluss, der nach über 20 Monaten ohnehin noch nicht umgesetzt wurde, angesichts der sich abzeichnenden Haushaltslage, für  nicht mehr  notwendig und werben daher um die Aufhebung des Beschlusse.

Die vergangenen defizitären Haushalte wurden nur unter Auflagen der Kommunalaufsicht genehmigt. Zu diesen Auflagen einige Stimmen aus der Kooperation.

Am 2.2.2014 bezeichnete beispielsweise der SPD Chef Jürgen Kaiser die Forderung der Kommunalaufsicht, die Kitagebühren wieder einzuführen und eine  Straßenbeitragssatzung zu beschließen,

als einen „Anschlag auf die kommunale Selbstverwaltung“ und einen „massiven Eingriff in die Stadtpolitik“.

Von Herrn Sahm kann man am 13.10.2014 in der Frankfurter Rundschau nachlesen „ Die allzu rasche Einführung der Straßenbeitragssatzung müssen die Rodgauer Bürger nicht fürchten. Hier drückt die Kooperation trotz wiederholter Mahnung des Landrats nicht aufs Tempo“.

Allerdings sagte Herr Sahm auch, dass die Grundsteuer in dieser Wahlperiode nicht über die 400 Punktemarke ansteige.

Ganz schön lange, so eine Wahlperiode. Und Ekkehard Wolf schreibt am  02.12.2015 , Jürgen Hoffmann macht keinen Hehl daraus, dass er Straßenbeiträge für ungerecht und systemwidrig hält: „Ich wollte sie nie“

Na , also.

Die rechtlichen Anforderungen für eine Straßenbeitragssatzung sind wohl in diesem Falle im § 93 der Hessischen Gemeindeordnung  und im Kommunalen Abgabengesetz § 11 (KAG) geregelt.

In der HGO heißt es im Absatz 2:

Die Gemeinde hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erträge und Einzahlungen.

  1. Soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen
  2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen

Nach §11 im KAG  sollen Gemeinden für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben.

Das heißt, wenn es den politischen Willen in dieser Stadt gibt, eine, wie Bürgermeister  Jürgen Hoffmann meint, ungerechte und systemwidrige Straßenbeitragssatzung, die zudem auf einer Soll-Vorschrift beruht nicht einzuführen

dann sollten wir dies angesichts eines ausgeglichenen Haushaltes guten Gewissen tun und unsere Stadtverwaltung damit nicht weiter belasten.

Übrigens mit dem gleichen guten Gewissen, mit dem sich die Kooperation der Einführungen von Kindergartengebühren standhaft widersetzt.

Wobei Kindergartengebühren Bürgerinnen und Bürger nur in einem begrenzten Zeitraum belasten, während eine Straßenbeitragssatzung permanent wirkt.

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag  354/ 2015.