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Rede Otto Melzer - Jahresabschluss 2014
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Rede von Otto Melzer

Jahresabschluss der Stadt Rodgau zum 31.12.2014, Drucksache 018/2016, StVS.am 30.05.2016

Eine politische Betrachtung:

Die Kooperation,   noch in alter Zusammensetzung, SPD, Grüne, Freie Wähler und FDP, hat den Wirtschaftsplan 2014 mit viel Lobgesang verabschiedet.

Der Haushaltsausgleich ist geschafft, es wird sogar ein kleiner Überschuss erwirtschaftet, wir verfügen über solide Finanzen.

Die Schulden der Stadt befinden sich im Sinkflug“

So waren die Verlautbarungen vom Magistrat und Kooperation.

Das wurde auch so durch die Presse an die Ohren unserer Bürgerinnen und Bürger transportiert.

Der Jahresabschluss 2014 als Ist - Ergebnis, steht nunmehr dem Wirtschaftsplan 2014 als Soll – Ergebnis,    katastrophal gegenüber.

Es bestätigt sich wieder einmal die Aussage: Eine schlechte Bilanz ist noch viel schlechter!

 

Die Revision des Kreises bestätigt auf Seite 30 ihres Berichts:

Die ordentlichen Ergebnisse aus Vorjahren betragen    € -  19.995.190,54

Hinzu kommt der ordentlichen Jahresfehlbetrag 2014   € -   5.835.304,96

Summe                                                                           € - 25.830.495,50

Nach der Bilanz 2014 der Stadt Rodgau betragen die flüssigen Mittel  nur € 251.522,14

= Liquidität 1. Grades

Diesen flüssigen Mitteln stehen kurzfristig fällige Verbindlichkeiten mit  € 11.461.897,66 gegenüber.

Wie soll das gehen?

Und noch schlimmer:

Die Gesamtverbindlichkeiten, Schulden betragen laut Revision,

Seite 49 des Berichts,  € 90.218.708,13,

zuzügliche Rückstellungen für ungewisse  Verbindlichkeiten  mit   € 21.293.591,42; macht zusammen rund  € 111. Mill.

Die Gesamtverbindlichkeiten  haben das städtische Eigenkapital €  87,5 Mill um € 24 Mill= 27;4% überschritten und

die Gesamtverschuldung, € 111.5 Mill  beläuft sich auf 127% zum EK.

 

Ist unsere Stadt nach dieser Bilanz Zahlungsunfähig? Nach einer Definition des BGH ja, aber eine Kommune lässt sich neue Mittel bzw höhere Kassenkredite genehmigen.

So auch die Vorlage 25/2016, die noch  zur Beschlussfassung ansteht.

Der uneingeschränkte Prüfungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach v. 17. 03. 2016 als Ergebnis der Prüfung der städtischen Jahresbilanz 2014, lässt nicht den Schluss zu,   ist doch alles in Ordnung.

Dabei ist der Begriff Revision zu definieren:

Unter Revision sind Maßnahmen der Überwachung zu verstehen, die von prozessunabhängigen Personen mit dem Ziel vorgenommen werden, festzustellen, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw normgerecht durchgeführt wurden (Soll-Ist-Vergleich mit Urteilsbildung, Urteilsmitteilung und Dokumentation)

Durch die Revision werden lediglich die Handlungen des Magistrats nachvollzogen.

Die Revision gilt als Vorlauf einer Überwachung.

Die Wirtschaftsprüfung baut auf den Feststellungen der Revision auf

Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen sind Personen, die als solche öffentlich bestellt sind.

Unsere Stadt hat keine WP bzw WPG beauftragt!

 

Die WP hätte das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen dahingehend untersucht, ob Teilwertabschreibungen vorzunehmen sind.

Die WP. hätte den Reparaturstau der Immobilien usw geprüft, dokumentiert, bewertet und zu Lasten des Ergebnisses eine Buchung veranlasst.

Wir schätzen allein diese fehlende Position mit einem Aufwand über  € 4,5 Mill ein.

Es gibt gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem beauftragten Architektenbüro für die Ludwigstraße.

Warum sind die Prozesskosten dafür nicht spezifiziert, juristisch erläutert, bewertet und passiviert?

Eine WP hätte die  Soll – Ist – Abweichungen im Ergebnishaushalt untersucht und bestimmt zu  gravierenden Abweichungen wie zum Beispiel die Position 16 der Gesamtergebnisrechnung 2014, allein mit € 3,5 Mill  eine Stellungnahme abgegeben.

Sie hätte zum Fehlbetrag 2014 von €  5,8 Mill   Ursachenforschung betrieben.

Ich finde auch keine Feststellung zu der Tatsache, dass die Vorjahresverluste über € 19 Mill nicht in die Haushaltsberatungen der Folgejahre eingegangen sind. ( § 92 Abs. 4 HGO)

Der Bericht gibt auch keine Auskunft, welche Hindernisse vorlagen, dass der Gemeindevorstand den ungeprüften Jahresabschluss nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Monaten hätte vorlegen könne. (§ 112 Abs. 9 HGO)

Oder – welche betriebswirtschaftlichen  Gründe sprechen für die Urlaubsrückstände und Überstunden für die städtischen Mitarbeiter i.H. €  961.775,16, eine Erhöhung zum Vorjahr um € 90.000,00

Ich sagte schon, eine schlechte Bilanz ist noch viel schlechter!!

Daher sagen wir von der ZmB   Nein zu dieser Vorlage 018/2016