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Rede Horst Böhm - Rodgau-Ringstr. Gutachten
Horst-kl Rede on Horst Böhm zur DS 22/2016 
Neues Rodgau-Ringstr.- Gutachten 

Die ZmB möchte mit der Drucksache 22/2016 den Beschluss der StVV aus Dezember 2013 aufheben, damals wurde beschlossen, das  “ der Weiterbau der Rodgau-Ring-Straße in Richtung Norden bis zur Udenhoutstraße bis zum Jahre 2020 nicht weiter verfolgt wird. Es geht sogar noch einen Schritt weiter: “Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Aktivitäten einzustellen.”

Wie uns allen bewußt und bekannt  sein dürfte, benötigen Vorhaben dieser Größenordnung und Tragweite eine Zeitspanne von 10- 15 Jahren, um alle notwendigen Formalitäten auf den Weg und zu einem Abschluss zu bringen. Das bedeutet, selbst wenn wir heute die ersten Schritte mit einem Gutachten einleiten, werden wir eine Realisierung wahrscheinlich nicht vor 2030 erleben. Daher ist ZmB der Auffassung auf Basis des Verkehrsgutachtens von 2012, bei dem nur das Baugebiet H17 und Gewebegebiet Dudenhofen in Rodgau Berücksichtigung fanden, unter Einbezug der Baugebiete N39, W18, D24 und dem geplanten Gelände zwischen Jügesheim und Hainhausen, ein neues Gutachten erstellen zu lassen. Aus Sicht von ZmB  darf es hier keine weiteren Verzögerungen geben, da dies die Stadt und die Bürger finanziell und lärmtechnisch belastet. In der jetztigen Auftragserteilung sehen wir keine unnötige Geldverschwendung, den selbst bei der gleichen Datenbasis , wie Herr Recklies im HaFi behauptet, kommen durch die neu geplanten Bebauungsgebiete andere Hochrechnungen heraus und das Gutachten wird sicherlich auch erheblich günstiger. Auch ist die Argumentation nicht nach vollziebar, das noch nicht bekannt sei mit welcher Geschossflächenzahl dann letztendlich gebaut wird. Dies läßt sich doch leicht durch verschiedene Szenarien in dem Gutachten locker abbilden, denn wir sind sicherlich nicht die erste Stadt die solche verkehrstechnischen Probleme zu lösen hat. Daher sieht ZmB nicht die Notwendigkeit , wie in dem Änderungsantrag der neuen 4er Kooperation vorgeschlagen, abzuwarten bis der städtbauliche Wettbewerb abgeschlossen ist.

Bei der Aktendurchsicht fiel mir der Punkt 3 in der Drucksache DS 180.1 auf in dem es heißt: “Der Magistrat wird außerdem beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, die zur verkehrlichen Entlastung der Hauptstraße in Weiskirchen führen sollen.”

Habe ich den Bericht übersehen, oder ist der noch nicht da?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.