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Rede Horst Böhm - HH17 - Städt. Rentenberatung
Horst-kl

Rede zum ZmB-

Änderungsantrag -

Städtische Rentenberatung

Frau Vorsitzende, Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,

 

die Forderung nach Wiedereinführung der Rentenberatung durch die Stadt ist ja nicht neu und wir von ZmB erachten sie aufgrund des sich abzeichnenden demografischen  Wandels als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Die kreisgrößte Stadt sollte die Rentenberatung ihrer steuerzahlenden Bürger als eine kommunale Serviceaufgabe sehen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet ist.

Auch sollte man dem hessischen Sozialministerium folgen, das nach der hessischen Gemeindeordnung und dem Sozialgesetzbuch, sehr wohl eine Verantwortung der Kommune gegenüber seiner Bevölkerung sieht.

Das Argument die Stadt müsse sparen erscheint in diesem Zusammenhang etwas weit hergeholt, gemessen am Gesamthaushaltsplan unserer Stadt, liegt der Mitteleinsatz im Promillebereich der tatsächlichen Kosten. Verweisen möchte ich auch auf die Rede im Stadtparlament am 1. Februar 2016 von Karlheinz Hackel, ehrenamtlicher Rentenberater und zitiere auszugsweise:

„ ………  die derzeitige Rentenantragstellung und deren Auskünfte wird voll von Ehrenamtlichen in unserer Stadt durchgeführt. Hierzu hatte ja unser Bürgermeister in der Haupt- und Finanzausschusssitzung nur Lobenswertes über die ehrenamtliche Arbeit der Versicherungsberater ausgeführt. Dies kann aber so nicht sein. Ein Ehrenamt ist in diesem komplexen Bereich nur ein Zusatz zu einem Fulltime-Job zu kommunalen Pflichtaufgaben. Hier nutzt man das Ehrenamt aus.

Weiter führt er aus:

Die Auskünfte über die zukünftige eigene Rente ist sehr umfangreich. Der anschließende Rentenantrag erst recht. Ja so kompliziert wie eine Steuererklärung. Hier brauchen unsere Bürger Ansprechpartner im Rathaus, die für ihre Belange genügend Zeit aufbringen können.“

Ende des Zitats.

Dazu stehen wir von ZmB auch noch heute!

Wir bitten daher um Zustimmung des Änderungsantrages.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

 (Es gilt das gesprochene Wort)

Frau Vorsitzende, Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,

 

die Forderung nach Wiedereinführung der Rentenberatung durch die Stadt ist ja nicht neu und wir von ZmB erachten sie aufgrund des sich abzeichnenden demografischen  Wandels als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Die kreisgrößte Stadt sollte die Rentenberatung ihrer steuerzahlenden Bürger als eine kommunale Serviceaufgabe sehen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet ist.

Auch sollte man dem hessischen Sozialministerium folgen, das nach der hessischen Gemeindeordnung und dem Sozialgesetzbuch, sehr wohl eine Verantwortung der Kommune gegenüber seiner Bevölkerung sieht.

Das Argument die Stadt müsse sparen erscheint in diesem Zusammenhang etwas weit hergeholt, gemessen am Gesamthaushaltsplan unserer Stadt, liegt der Mitteleinsatz im Promillebereich der tatsächlichen Kosten. Verweisen möchte ich auch auf die Rede im Stadtparlament am 1. Februar 2016 von Karlheinz Hackel, ehrenamtlicher Rentenberater und zitiere auszugsweise:

„ ………  die derzeitige Rentenantragstellung und deren Auskünfte wird voll von Ehrenamtlichen in unserer Stadt durchgeführt. Hierzu hatte ja unser Bürgermeister in der Haupt- und Finanzausschusssitzung nur Lobenswertes über die ehrenamtliche Arbeit der Versicherungsberater ausgeführt. Dies kann aber so nicht sein. Ein Ehrenamt ist in diesem komplexen Bereich nur ein Zusatz zu einem Fulltime-Job zu kommunalen Pflichtaufgaben. Hier nutzt man das Ehrenamt aus.

Weiter führt er aus:

Die Auskünfte über die zukünftige eigene Rente ist sehr umfangreich. Der anschließende Rentenantrag erst recht. Ja so kompliziert wie eine Steuererklärung. Hier brauchen unsere Bürger Ansprechpartner im Rathaus, die für ihre Belange genügend Zeit aufbringen können.“

Ende des Zitats.

Dazu stehen wir von ZmB auch noch heute!

Wir bitten daher um Zustimmung des Änderungsantrages.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.