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Impressionen

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Katzenschutzverordnung E-Mail
KSV

Gemeinsamer Antrag von ZmB, GRÜNEN und
Tierschutzpartei zur Einführung einer
Katzenschutzverordnung in Rodgau

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Leider mehrheitlich abgelehnt !

Beschluss

Der Magistrat wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung in Anlehnung an die
Mustersatzung des Landes Hessen zu erlassen.

 

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Begründung

Eine Katzenschutzverordnung dient dem Wohl und Schutz von Katzen in unserer
Kommune. Sie trägt dazu bei, das Leid herrenloser und verwilderter Katzen zu
mindern und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

Die Verordnung fördert ein Bewusstsein für verantwortungsvolle Katzenhaltung
in der Bevölkerung.

Kennzeichnung und Registrierung erleichtern es, entlaufene Tiere ihren
Eigentümern zurückzugeben.

Durch die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen wird einer unbemerkten
und unkontrollierten Vermehrung entgegengewirkt. Verwilderte
Katzenpopulationen und damit einhergehenden Probleme wie
Krankheitsausbreitung werden reduziert.

Eine kontrollierte Katzenpopulation reduziert den Jagddruck auf die heimische
Fauna, insbesondere auf Vögel und Kleinsäuger.

Langfristig werden kommunale Ausgaben für die Versorgung und
Unterbringung herrenloser Katzen reduziert.

 

Karin Wagner, Fraktionsvorsitzende Bündnis´90 / Die Grünen

Johannes Pickert, Fraktionsvorsitzender ZmB

Ana López Vicente, Fraktionsvorsitzende Mensch, Umwelt,
Tierschutz (Tierschutzpartei)