- Antrag 19.01.2012 Seniorenbeirat-DS066 - zurückgezogen Drucken

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Stadt Rodgau wird beauftragt die Vorraussetzungen zur Einrichtung eines Seniorenbeirates nach § 8c Abs. 1 HGO zu schaffen und dem Parlament zur entgültigen Beschlussfassung vorlegen.

 

 

Dem Beirat soll Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden.

Die Mitglieder sollen in freier und geheimer Wahl gewählt werden.

Begründung:

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gewinnt die Berücksichtigung der Belange älterer Menschen im Rahmen der örtlichen Gemeinschaft zunehmend an Bedeutung.

Die Einrichtung von Seniorenvertretungen ist kommunalpolitisch zu verantworten und zu entscheiden.“ Dies ist die Aussage des Hessischen Städtetages, des Hessischen Landkreistages und des Hessischen Sozialministeriums im Jahre 2003.

Zur Finanzierung legen wir bei der letztendlichen Beschlussfassung einen Vorschlag vor.