- Anfrage 16.11.2011 Windkraftanlagen-AW Drucken

Thema: Windkraftanlagen

Wie der Presse zu entnehmen war, hat der Magistrat einem Investor die Möglichkeit zugesichert 2 Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.

  1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann der Magistrat eigenständig eine solche Entscheidung treffen, ohne das Parlament  einzubinden?
  2. Welcher Standort wurde in dem Vertrag vorgesehen und warum ?
  3. Welche Vorteile und  Erträge wird die Stadt durch diese vertragliche Verpflichtung haben ?
  4. Wie viel (Wald-) Fläche  wird für den Aufbau und den Betrieb je Anlage benötigt?
  5. Wann und wo wurden die Bürger in das Vorhaben einbezogen und informiert ?
  6. Wurde mit den Nachbarstädten Hainstadt und Seligenstadt diesbezüglich Kontakt aufgenommen.
  7. Wenn ja, mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis ?
  8. Welche Auswirkungen hätten solche Anlagen auf die Öko-Bilanz der Stadt Rodgau ?

Wir danken für die Beantwortung.

Antwort:
Zunächst bedarf es einer Klarstellung hinsichtlich der Einleitung Ihrer
Fragestellung, dem Investor sei vom Magistrat eine Zusicherung, zwei
Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben, gegeben worden.

Mit dem Investor wurde eine Absichtserklärung zur Planung, Bau und Betrieb
von Windkraftanlagen im Bereich Weiskirchen geschlossen. Eine
Bindungswirkung zum Abschluss von Verträgen entfaltet sich daraus nicht.

Zu 1.:
Auf der Grundlage des § 66 der Hessischen Gemeindeordnung besorgt der
Magistrat die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Seine Grenzen findet
diese Regelung bei den Angelegenheiten, die nach § 51 der Hessischen
Gemeindeordnung oder der Hauptsatzung der Stadtverordnetenversammlung
vorbehalten sind. Der Abschluss eines sogenannten Letter of intent, das
keine rechtliche Bindung zum Abschluss von Verträgen entfaltet, ist unter
dem Geschäft der laufenden Verwaltung auf der Grundlage des § 66 der
Hessischen Gemeindeordnung zu subsumieren.

Zu 2.:
Es  gibt keinen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Rodgau, sondern
lediglich  gegenwärtig nur eine Absichtserklärung (Letter of Intent = LOI).
Der  Investor beabsichtigt voraussichtlich ein oder zwei Windenergieanlagen
(WEA)  vorzugsweise  auf  städtischen Grundstücksflächen im Waldbereich der
Gemarkung  Weiskirchen  in  der  Nähe der Stadtgebietsgrenze von Rodgau und
Seligenstadt  zu  errichten.  Die Standortsuche wurde konkretisiert auf den
Bereich  in  Weiskirchen,  der  bereits in dem Vorentwurf zu dem Regionalen
Flächennutzungsplan  2007  als  Vorrangebiet  für  Windenergie  dargestellt
wurde.

Zu 3.:
Die   Stadt   Rodgau   ist   gegenüber   dem  Investor  keine  vertragliche
Verpflichtung  eingegangen.  Mögliche finanzielle Vorteile und Erträge, die
sich   zum  Beispiel  aus  der  Verpachtung  der  betreffenden  städtischen
Grundstücksflächen ergeben können, sind verhandelbar.

Zu 4.:
In  der  Regel  werden für den Betrieb einer WEA um die 10 Hektar bemessen.
Wieviel tatsächliche Waldfläche für den Aufbau und das Fundament der WEA in
dem  Waldbereich  benötigt  werden,  wird  die tatsächliche Planung zeigen.
Gegenwärtig liegen noch keine konkrete Planungen und/oder Konzepte über das
vorgenannte Vorhaben vor.

Zu 5.:
Da  bisher  noch  keine  konkreten Planungen über das beabsichtige Vorhaben
vorliegen, gab es gegenwärtig keinen Anlass die Bürger zu informieren.

Zu 6.:
Mit den Städten Hainstadt und Seligenstadt wurde diesbezüglich kein Kontakt
aufgenommen - auch weil noch keine konkreten Planungen vorliegen.

Zu 7.:
Siehe zu 6..

Zu 8.:
Inwieweit  das  beabsichtigte  Vorhaben Auswirkungen auf die Öko-Bilanz der
Stadt Rodgau haben kann, wird die vorzulegende Planung zeigen.