- Anfrage 25.01.2013 Städtischer Wohnungsbestand - AW Drucken
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Städtischer Wohnungsbestand und

sozialer Wohnungsbau

   1.	Wie viele Wohnungen hat die Stadt Rodgau in ihrem Bestand und in
      welchen Objekten sind diese wie verteilt?

   2.	Wie viele Wohnungen unterliegen davon der Sozialbindung ?

   3.	Die vermietete Gesamtfläche hat wie viel Quadratmeter?

   4.	Bei den einzelnen Wohnungen handelt es sich um wie viele Zwei- Drei-
      Vierzimmerwohnungen usw..?

   5.	Wie hoch ist die Jahresnettomiete nach Objekten und gesamt?

   6.	Wann fallen diese Wohnungen aus der Sozialbindung?

   7.	Gibt es Fehlbelegungen im Sinne der Sozialbindung? ( Einzug/per
      Heute)

   8.	Wie hoch ist die Fehlbelegungsabgabe ?

   9.	In unserer Stadt gibt es wie viele Wohnungssuchende, die aufgrund
      ihres niedrigen Einkommens ein Anrecht auf Sozialwohnung haben?

Wir danken für die Beantwortung dieser Anfrage.
Antwort:
   1.	Wie viele Wohnungen hat die Stadt Rodgau in ihrem Bestand und in
      welchen Objekten sind diese wie verteilt?

      Insgesamt verfügt die Stadt Rodgau über 178 Wohnungen (ohne
      Notunterkünfte Mühlweg 12). Diese verteilen sich auf die Objekte wie
      folgt:

Paul-Gerhardt-Straße 28				 17 Wohnungen
Schillerstraße 27 b		                  2 Wohnungen
Am Mühlfeldchen 15-17				  9 Wohnungen
Am Rückersgraben 20				  9 Wohnungen
Berliner Straße 45				  6 Wohnungen
Berliner Straße 47				 12 Wohnungen
Dietr.-Bonhoeffer-Straße 1 a			 12 Wohnungen
Dietr.-Bonhoeffer-Straße 1 b			 11 Wohnungen
Donaustraße 4					  6 Wohnungen
Falltorstraße 50				  6 Wohnungen
Falltorstraße 53			          6 Wohnungen
Forsthausstraße 2				 11 Wohnungen
Friedberger Straße 33				  6 Wohnungen
Hoher Nickel	22				  2 Wohnungen
Pommernstraße 14				 20 Wohnungen
Untere Sände 17					  2 Wohnungen
Untere Sände 19					  2 Wohnungen
Untere Sände 21					  2 Wohnungen
Untere Sände 23					  2 Wohnungen
Wiesbadener Straße 81/81 a			 12 Wohnungen
Ludwigstraße 58					 20 Wohnungen
Nieuwpoorter Straße 90				  1 Wohnung
Schwesternstraße 10				  2 Wohnungen

   2.	Wie viele Wohnungen unterliegen davon der Sozialbindung ?

   110 Wohnungen unterliegen auf Grund der bestehenden Förderung noch der
      Belegungsbindung.

   3.	Die vermietete Gesamtfläche hat wie viel Quadratmeter?

Die Gesamtwohnfläche beträgt 11.398,88 m²

   4.	Bei den einzelnen Wohnungen handelt es sich um wie viele Zwei- Drei-
      Vierzimmerwohnungen usw..?

   24 Ein-Zimmer-Wohnungen
      50 Zwei-Zimmer-Wohnungen
      77 Drei-Zimmer-Wohnungen
      27 Vier-Zimmer-Wohnungen

   5.	Wie hoch ist die Jahresnettomiete nach Objekten und gesamt?

   Die Jahresnettomiete beläuft sich aktuell auf insgesamt 724.013,28 EUR
      und teilt sich wie folgt auf:

Paul-Gerhardt-Straße 28				40.258,92 EUR
Schillerstraße 27 b				10.794,96 EUR
Am Mühlfeldchen 15-17				43.756,32 EUR
Am Rückersgraben 20				41.739,36 EUR
Berliner Straße 45				31.039,20 EUR
Berliner Straße 47				50.194,80 EUR
Dietr.-Bonhoeffer-Straße 1 a			57.073,44 EUR
Dietr.-Bonhoeffer-Straße 1 b			54.302,28 EUR
Donaustraße 4					24.868,56 EUR
Falltorstraße 50				24.518,40 EUR
Falltorstraße 53				24.942,84 EUR
Forsthausstraße 2				37.990,68 EUR
Friedberger Straße 33				20.994,60 EUR
Hoher Nickel 22					 7.802,88 EUR
Pommernstraße 14				83.785,68 EUR
Untere Sände 17				         6.390,24 EUR
Untere Sände 19					 6.113,64 EUR
Untere Sände 21					 6.135,48 EUR
Untere Sände 23					 5.921,16 EUR
Wiesbadener Straße 81/81 a			33.852,00 EUR
Ludwigstraße 58					95.918,16 EUR
Nieuwpoorter Straße 90				 4.625,04 EUR
Schwesternstraße 10				13.994,64 EUR

   6.	Wann fallen diese Wohnungen aus der Sozialbindung?

   Gem. FD 3 ergeben sich aus den Darlehensunterlagen folgende
Enddaten der Darlehenstilgung und daraus resultierend der Bindung:

Paul-Gerhardt-Straße 28				September 2035 +
Nachwirkungsfrist
Am Rückersgraben 20				September 2097 +
Nachwirkungsfrist
Berliner Straße 45					März 2039 +
Nachwirkungsfrist
Berliner Straße 47					März 2039 +
Nachwirkungsfrist
Dietr.-Bonhoeffer-Straße 1 a			März 2094 + Nachwirkungsfrist
Dietr.-Bonhoeffer-Straße 1 b			März 2094 + Nachwirkungsfrist
Forsthausstraße 2					März 2092 + Nachwirkungsfrist
Wiesbadener Straße 81/81 a			März 2043 + Nachwirkungsfrist
Ludwigstraße 58					neu, mindestens September 2032

   7.	Gibt es Fehlbelegungen im Sinne der Sozialbindung? ( Einzug/per
      Heute) und
   8.	Wie hoch ist die Fehlbelegungsabgabe ?

   Eine Fehlbelegung der öffentlich geförderten Wohnungen bei Einzug ist
      nicht gegeben, da die Vermietung dieser Wohnungen grundsätzlich nur
      an Personen mit entsprechender Wohnberechtigungsbescheinigung
      erfolgt.
   Angaben zu einer Fehlbelegung per Heute für laufende Mietverhältnisse
      können nicht gemacht werden, da seit ca. Mitte 1999 in Rodgau keine
      Fehlbelegungsabgabe mehr erhoben wird.

   9.	In unserer Stadt gibt es wie viele Wohnungssuchende, die aufgrund
      ihres niedrigen Einkommens ein Anrecht auf Sozialwohnung haben?

Beim zuständigen FD 6 liegen aktuell 132 Vermittlungsanträge vor.
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Bewerber eine Berechtigung zum
Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung haben. Eine
entsprechende Überprüfung und Feststellung erfolgt durch den FD 6 erst bei
Vorliegen einer konkreten Wohnungsfreimeldung.




Michael Schüßler
Erster Stadtrat