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- Antrag 12.09.2011 Gestaltungsbeirat-DS034

SPD * Bündnis 90 / Die Grünen * FDP * Freie Wähler BfR * ZmB

Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung

Datum Vorlage: 04.10.2011
Drucksachen-Nr. STV-34 neu/2011

Berufung eines Gestaltungsbeirats


Der Magistrat der Stadt Rodgau wird beauftragt, bis zum 31. März 2012 Regularien
für ein ehrenamtliches Beratungsgremium zur künftigen Stadtentwicklung
(Zukunftsrat) zu erstellen und sie der Stadtverordnetenversammlung zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Diese Vorlage sollte folgende Einzelbereiche abdecken:

- Zusammensetzung und Berufungsverfahren des Zukunftsrats
(höchstens 17 Mitglieder; Bewerbungsmöglichkeit für alle Rodgauer Einwohner
ab 16 Jahren)
- Aufgabenfelder und Zielprojektionen (s. u.)
- Verknüpfung mit den städtischen Gremien (Einberufung und Leitung durch das
vorsitzende Mitglied der Stadtverordnetenversammlung)

Zweck der Einrichtung des Zukunftsrates ist es, Magistrat und Parlament auf Dauer
ein unabhängiges Beratungsgremium sachkundiger Bürgerinnen und Bürger beizugeben,
das jenseits von Tagesaktualität die künftige Entwicklung der Stadt Rodgau in allen
wichtigen Aspekten erörtert und den städtischen Gremien Handlungsoptionen und
Projektentwürfe vorschlägt. Zu diesen Themenfeldern sollten unter anderen gehören:
soziale Einrichtungen mit Schwerpunkten für Kinder / Jugendliche und Senioren,
Wirtschaft, Stadtplanung, Umwelt, Kultur und Freizeit.

Das Gremium sollte die Möglichkeit haben, zusätzlich zu seinen ständigen
Mitgliedern weitere Personen themen- und projektbezogen zur Mitarbeit einzuladen.

Abstimmung:43:0:0


ursprünglicher Antrag von ZmB-Fraktion DS034

Der Magistrat der Stadt Rodgau wird beauftragt einen Gestaltungsbeirat zu berufen.
 
Der Gestaltungsbeirat als unabhängiges Gremium von Experten und Sachverständigen  
macht es sich zur Aufgabe das ganzheitliche Erkennen für die Weiterentwicklung
unserer Stadt zu eruieren und zu evolvieren.
Dies geschieht auf ehrenamtlicher Basis.

Begründung:

Der Gestaltungsbeirat setzt sich zum Ziel Entwicklungsperspektiven im Sinne eines
stadtgestalterischen Gesamtkonzeptes ( Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Wohnen,
Wirtschaft, Standortmarketing, Kultur, Soziales, Kinder, Jugend, Senioren,
Gesundheit und Sport/Freizeit) zu entwickeln (Rodgau 2050). Der Gestaltungsbeirat
folgt in seinen Vorschlägen der Gesamtvision "Rodgau 2050", zu dem soll er die
Ziele der derzeitigen Stadtentwicklungsplanung sowie deren Änderung einer
Beurteilung unterziehen und ggf. Empfehlungen hierzu aussprechen. Hierbei hat
die Beachtung ökologischer Gesichtspunkte Priorität .
Dieser Beirat berät bei diesem zukunftsweisenden Vorhaben den Magistrat und 
das Parlament, gibt Entscheidungshilfen und Anregungen.
Dem Gestaltungsbeirat sollen 7 Mitglieder angehören.
Die Mitglieder sind Fachleute aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und 
Freiraumplanung, andere Fachleute ( insbesondere Denkmalschutz, Verkehrsplanung,
Landschaftsplanung, Geschichte, Bildende Kunst, Ökologie etc.) können bei
Bedarf ohne Stimmrecht hinzugezogen zu werden. Bestehende Aktivitäten sind
durch diesen Gestaltungsbeirat ebenfalls mit in die Beurteilung einzubeziehen.