- Antrag 10.03.2014 Änderung der Entschädigungssatzung |
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Beschluss: Die ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG DER STADT RODGAU § 3 Aufwandentschädigung wird wie folgt geändert: Abs. 1: Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder des Gremiums,
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in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst mitwirken oder dem sie aufgrund der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung mit beratender Stimme angehören, folgende Aufwandsentschädigung:
- Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung: 30,00 EUR
- ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte: 30,00 EUR; sie wirken außerhalb der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung kraft Gesetzes mit, wenn sie mit der Vertretung des Magistrates beauftragt wurden.
- Mitglieder der Ortsbeiräte: 30,00 EUR
- Mitglieder des Ausländerbeirates: 30,00 EUR
- gewählte Mitglieder der Betriebskommission: 30,00 EUR
- Mitglieder einer Kommission: 30,00 EUR
- zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Sachverständige: 30,00 EUR, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung besteht.
Begründung folgt ! |