- Antrag 20.06.2016 Vorlage der Jahresabschlüsse |
Für die Vorlage in den Folgejahren gelten die gesetzlichen Fristen. Der geprüfte Jahresabschluss ist dem Parlament nach der Prüfung umgehend vorzulegen. Begründung: Für die Vorlage der Jahresabschlüsse gibt es gesetzliche Fristen. Da bei der Umstellung von der kameralistischen auf die doppische Buchführung viele Umstellungsschwierigkeiten auftraten, kam es zu jahrelangen Verzögerungen bei der Vorlage der Jahresabschlüsse. Diese Verzögerungen wurden zwischenzeitlich aufgeholt und wir befinden uns schon fast im gesetzlichen Rahmen. Zur Einschätzung der finanziellen Situation der Stadt ist eine zeitnahe Information des Parlaments unabdingbar. Es liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit und der Verwaltung Informationen zu der tatsächlichen Vermögenslage der Stadt Rodgau so früh wie möglich zu erhalten.
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