- Antrag 05.09.2016 - Straßenbeleuchtung |
Beschluss: Die StVV beschließt:
Begründung: Die Straßenbeleuchtung Rodgaus gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Stadt. Wohingegen der Betrieb, also die Wartung, Reparatur etc. von verschiedenen Betrieben im Auftrag erledigt wird. Des Weiteren wird die Errichtung der Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten durch den Bauträger in Auftrag gegeben und die Abrechnung erfolgt über die Erschließungsumlagen. Dies könnte auch direkt über die StW erfolgen. Der Besitz und die Betriebsführung sollen in eine Hand gelangen, um Reibungsverluste und damit Kosten zu reduzieren. Es bietet sich an, die Straßenbeleuchtung den Stadtwerken als 100%ige Stadttochter komplett zu übertragen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Horst Böhm gez. Clemens Jäger ZmB-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
|