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- Antrag zum Kinder- und Jugendparlament
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Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen,

Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) und

Zusammen mit Bürgern (ZmB)

zum Antrag zur Durchführung der Wahlen zum Kinder - und Jugendparlament

Beschluss:

Der §2 (8) „Zusammensetzung und Bildung“ der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlaments wird im Satz 1 wie folgt geändert:

Die Bewerberinnen und Bewerber werden für die Dauer von einem Jahr gewählt und scheiden zum Ende der Wahlzeit aus. Darüberhinaus wird der Magistrat beauftragt:

1. Der Stadtverordnetenversammlung bis zur ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2024 ein neues Konzept mit dem Entwurf einer Geschäftsordnung für das Kinder- und Jugendparlament vorzulegen, welches verschiedene Wahlmodi beleuchtet. Eine Beteiligung aller Rodgauer Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren soll dabei sichergestellt sein.

2. Im Rahmen des Bestandspersonals eine pädagogische Unterstützung für das Kinderund Jugendparlament bereits ab einer Wahl im Herbst 2023 sicherzustellen und diese Aufgabe dauerhaft in das neue Konzept/die Geschäftsordnung aufzunehmen. Ebenso soll die Teilnahme (z.Zt. §9 der Geschäftsordnung) und die Berichts- und Informationspflicht des Magistrates abschließend geregelt werden.

3. Zur Anerkennung für die Mitarbeit und die Teilnahme an den Sitzungen ab nach der Wahl im Herbst 2023 den Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments eine Saisonkarte für den Badesee Rodgau für die jeweils beiden auf die Wahl folgenden Sai- öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2023 Seite: 41/42 sons auszugeben und diese Leistung dauerhaft in das neue Konzept/die Geschäftsordnung aufzunehmen.

4. Die Wahlen zum Kinder - und Jugendparlament im Herbst 2023 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Danke