- Prüfantrag: Städtische Wohnungsbaugesellschaft |
Antrag zur StVV vom 17.07.2023 der ZmB-Fraktion
Betr.: Prüfungsantrag städt. Wohnungsbaugesellschaft Beschluss: Der Magistrat möge die Vor- und Nachteile einer eigenen Wohnbaugesellschaft prüfen. Insbesondere soll eruiert werden, - welche Gesellschaftsform sinnvoll ist, zum Beispiel eine gemeinnützige Genossenschaft o.a., - unter welchen Voraussetzungen der Gebäudebestand, Wohnungsobjekte und Gewerbeobjekte-Bürgerhäuser, übertragen werden können, - ob für die Einbringung des städtischen Gebäudebestandes Grunderwerbsteuer anfällt, - oder alternativ die W-Baugesellschaft diese Objekte nur für die Stadt verwaltet. Begründung: Aus der ausführlichen Beantwortung unserer Anfrage (DS-1316/2023) zu diesem Thema stellt sich die Frage, inwieweit die Gründung einer Gesellschaft zur Verwaltung oder zum Bau von städtischen Immobilien sinnvoll erscheint. Eine SWOT-Analyse auf der Basis der o.g. Anfragedaten ist die richtige Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen der Stadtverordnetenversammlung. Es wäre sicherlich sinnvoll, diese Prüfung einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übertragen. Die großen Aufgaben für die Zukunft (Wohnraumnot, Klimawandel etc.) machen es wo möglich erforderlich, uns geeignet zu positionieren.
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